I. Geltungsbereich
(1) Für alle unsere Lieferungen und Leistungen sowie alle vertraglichen, vor- und/oder quasivertraglichen Rechtsbeziehungen zu Kunden, Dienstleistern, Lieferanten und/oder sonstigen Geschäftspartnern gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart.
(2) Andere als die von uns verwandten allgemeinen Geschäftsbedingungen können wir leider nur anerkennen, wenn wir ihre Einbeziehungen in unsere Geschäftsbeziehungen ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. In diesem Fall regeln die einbezogenen Geschäftsbedingungen das jeweilige Geschäftsverhältnis, allerdings jeweils nur im konkreten Fall und nicht für die Zukunft.
(3) Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme von Lieferungen und/oder Leistungen erkennen Sie diese Geschäftbedingungen an. Dies gilt im Verkehr mit Kaufleuten auch dann, wenn unsere Geschäftsbedingungen nicht übersandt oder sonst zur Kenntnis gebracht wurden, es sei denn, wir haben eine Aufforderung um Übersendung oder sonstige Mitteilung nicht oder nicht zeitgerecht erfüllt.
II. Zustandekommen des Vertrages
(1) Mündliche oder fernmündliche Angebote unsererseits gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
(2) Unsere Angebote können nur wirksam angenommen werden, wenn sie innerhalb einer Frist von zehn Werktagen nach ihrem Zugang bei Ihnen unter Einschluss dieser Geschäftsbedingungen unmittelbar uns gegenüber schriftlich angenommen werden.
(3) Abweichende Regelungen zu unserem Angebot und/oder diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise und Preisangaben gelten ausschließlich für die im Angebot benannten Größenangaben oder Mengen und die dort beschriebenen Lieferzeiträume und -wege.
(2) Sofern sich aus unserem Angebot nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Etwaige Anlieferungskosten werden Ihnen auf Anfrage gerne mitgeteilt.
(3) Unsere Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung in Bar oder per Überweisung fällig.
(4) Kommt unser Kunde oder Auftraggeber mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
(5) Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannten Gegenforderungen oder solchen Forderungen möglich, die gerichtlich festgestellt sind.
(6) In gleicher Weise sind unsere Kunden, Auftraggeber oder Dritte sind nicht berechtigt, an von uns leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
IV. Beschaffenheiten und Qualitäten
(1) Differieren unsere Angebotsangaben zu unseren Produktbeschreibungen, unseren Mustern oder zu unseren Präsentationen, so sind allein die Angaben und Beschreibungen (Qualitäten) unseres Angebotes verbindlich.
(2) Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Die Schwankungen müssen daher von unseren Kunden und/oder Auftraggebern im Rahmen des branchenüblichen toleriert werden.
V. Lieferzeit
(1) Geraten wir in Verzug, so ist unser Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtszeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
(3) Eine durch Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, sowie alle Ablauf- und Betriebsstörungen, die auf höherer Gewalt beruhen (z.B. Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Gewalttaten oder Anschlägen), herbeigeführte Überschreitung unserer Lieferzeiten oder -fristen berechtigt unsere Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn dieses Abstandnehmen vom Vertrag den Grundsätzen vom Wegfall der Geschäftsgrundlage entspricht.
(4) Kommen wir mit unserer Leistung nur unwesentlich in Verzug (bis zu 60 Minuten) , so sind Ansprüche unserer Kunden hieraus - gleich welcher Art - ausgeschlossen.
VI. Mängelrüge
(1) Sie sind mit unseren Leistungen oder Lieferungen nicht zufrieden, so haben sie die festgestellten Mängel detailliert und - soweit möglich - schriftlich unverzüglich zu rügen und uns auf Aufforderung den dargelegten Mangel einer Dienstleistung oder eines Produktes - ggf. unter Beifügung eines Musters oder einer Dokumentation - vorzulegen. Anderenfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht.
(2) Ist eine unverzügliche schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, soweit das jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.
VII. Gewährleistung
(1) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Leistung an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erbracht wird.
(2) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
(3) Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers/Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers/Kunden sind ausgeschlossen.
(4) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller/Kunde wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz geltend macht.
(5) Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
VIII. Ausstattungszubehör
(1) Sämtliche von uns überlassene Ausstattungsgegenstände sowie Leergut sind innerhalb von 3 Tagen nach der uns gegenüber angezeigten Veranstaltung in ordentlichem und gereinigten Zustand an uns zurückzugeben.
(2) Ab dem 4 Tag wird Ihnen pro Tag eine Verzugspauschale von € 15,00 berechnet. Beschädigte oder fehlende Ausstattungsgegenstände werden Ihnen zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
IX. Copyright / Haftungshinweis
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X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
(1) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, Hasbergen
(2) Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Leistungen ist Landgericht Osnabrück.
Unsere Vereinbarungen mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern unterliegen ausschließlich deutschem Recht, soweit nicht zwingendes anderes Recht vorgeht.